Aufgeschobene Leibrente ohne Rückgewähr im Todesfall
Diese dient während der Aufschubszeit der Vermögensanlage.
Im Todesfall während der Aufschubszeit oder der Dauer des Rentenbezuges verbleibt das nicht verbrauchte Kapital bei der Gesellschaft. Die Rente ist dafür im Vergleich mit der Rente mit Rückgewähr etwas höher.
Diese Leibrente kann nicht vorzeitig aufgelöst (zurückgekauft) werden. Entsprechend eignet sich diese Variante für Personen ohne nahe Angehörige oder wenn sie diese anderweitig begünstigen können oder möchten.
Auf der Einmalprämie zur Finanzierung der Rente ist keine Stempelsteuer (i.d.Regel 2,5%) geschuldet.
Weitere Informationen:
Leibrente mit Rückgewähr im Todesfall
Leibrente auf 2 Leben
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