Aufgeschobene Leibrente mit Rückgewähr im Todesfall
Die Rente wird ab einer bestimmten Aufschubszeit bis zum Tod der versicherten Person ausbezahlt.
Sie dient während der Aufschubszeit der Vermögensanlage. Im Todesfall während der Aufschubszeit oder der Dauer des Rentenbezuges wird das nicht verbrauchte Kapital an die Begünstigten ausbezahlt. Die Rente ist dafür im Vergleich mit der Rente ohne Rückgewähr etwas tiefer.
Diese Leibrente kann vorzeitig aufgelöst (zurückgekauft) werden. Entsprechend eignet sich diese Variante für Personen mit Angehörigen, welche im Todesfall begünstigt werden sollen.
Auf der Einmalprämie zur Finanzierung der Rente ist für Steuerpflichtige in der Schweiz die Stempelsteuer (2,5%) geschuldet.
Weitere Informationen:
Leibrente ohne Rückgewähr im Todesfall
Leibrente auf 2 Leben
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