Aufgeschobene Leibrente auf 2 Leben
Die Rente wird ab einer bestimmten Aufschubszeit bis zum Tod der zweiten versicherten Person ausbezahlt.
Sie dient während der Aufschubszeit der Vermögensanlage. Sie kann mit oder ohne Rückgewähr im Todesfall der zweiten Person abgeschlossen werden. Die Rente kann nach dem Tod der ersten Person unverändert oder reduziert weitergeführt werden.
Diese Leibrente eignet sich für Ehepaare oder Lebenspartner, die einen gemeinsamen Haushalt führen.
Weitere Informationen:
Leibrente mit Rückgewähr im Todesfall
Leibrente ohne Rückgewähr im Todesfall
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