Leibrentenversicherungen Leibrentenversicherungen garantieren ein garantiert festes und regelmässiges Einkommen bis zum Tod.
Sie kann sofortbeginnend oder aufgeschoben abgeschlossen werden. Sie dient im Gegensatz zur Sparversicherung nicht dem Vermögensaufbau sondern dem systematischen Vermögensverzehr.
Neben der garantierten Rente gelangen zusätzlich Überschüsse zur Auszahlung. Diese sind nicht garantiert, die Höhe hängt i.d.Regel vom Geschäftsergebnis der Gesellschaften ab und kann variieren. Diese Überschüsse können als konstante, steigende oder fallende Rente ausbezahlt werden.
Die Leibrente wird bei Bund und Kantonen nur zu 40% als Einkommen besteuert.
Weitere Informationen:
Sofortbeginnende Leibrenten
Aufgeschobene Leibrenten
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