Rente bei ErwerbsunfähigkeitWird die versicherte Person während der Vertragsdauer erwerbsunfähig respektive invalid, wird die vereinbarte Rente ausbezahlt.
Die Höhe der Leistungen ist vom Grad der Erwerbsunfähigkeit abhängig. Ist er kleiner als 25%, besteht i.d.Regel kein Anspruch auf eine Rente.
Die Rente kann bei Krankheit und Unfall, oder nur bei Krankheit versichert werden. Da der Prämienunterschied gering ist, wird i.d.R. eine Deckung bei Krankheit und Unfall empfohlen.
Die Wartefrist kann den jeweiligen Bedürfnissen angepasst werden, i.d.Regel wird eine 24-monatige Wartefrist empfohlen, da dann die Taggeld-Leistungen des Arbeitgebers erschöpft sind.
Im Erlebensfall wird keine Leistung fällig.
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